Mitglied werden im Sportclub Bielefeld
Wir würden uns sehr freuen, wenn wir Sie sehr bald als neues Mitglied in unserer "Großfamilie SCB 04/26" begrüßen dürften. Informationen zur Mitgliedschaft und zu den Beiträgen finden Sie
hier.
Antrag auf Mitgliedschaft
Kinder, Jugendliche und Erwachsene können an den sportlichen Angeboten des SCB 04/26 teilnehmen, wenn eine Mitgliedschaft besteht.
Eine Beitrittserklärung für den SC Bielefeld 04/26 im PDF-Format können Sie hier laden:
Bitte füllen Sie den Antrag aus und legen Sie diesen der Jugendleitung / Abteilungsleitung (nur Abteilung Fußball) vor.
Für andere Abteilungen gilt:
Senden Sie den Antrag auf Mitgliedschaft per Briefpost an die Geschäftsstelle
oder
scannen Sie den Antrag ein senden Sie den Antrag im PDF-Format per E-Mail an:
scbielefeld0426mitglieder@gmail.com
Bitte beachten Sie:
Sie erhalten eine Bestätigung Ihrer Mitgliedschaft oder Ihrer Kündigung per Anschreiben nur, wenn Sie uns Ihre aktuelle E-Mail-Adresse mitgeteilt haben.
Wenn Sie den Mitgliedsbeitrag per Bildungskarte bezahlen wollen, beachten Sie diese Informationen.
Datenschutz
Bei der Erfassung, Speicherung, Verwendung und Weitergabe Ihrer Daten für die Zwecke der Mitgliedschaft, Beitragszahlung und des sportlichen Betriebs hält sich der Sportclub Bielefeld an den Empfehlungen der Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen. Die Empfehlungen können hier eingesehen werden (Download einer pdf-Datei, Quelle: Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und Informationsfreiheit, 2018).
Probetraining
Ein Probetraining muss zuvor bei der Jugendleitung (Fußball) oder beim Übungsleiter (alle anderen Abteilungen) angemeldet werden.
Mitglieds- und Fachbeiträge des SCB (gültig ab dem 1.7.2022)
Eine Übersicht der ab dem 1.7.2022 gültigen Mitglieds- und Fachbeiträge für sämtliche Abteilungen und sportlichen Angebote des SCB 04/26 finden Sie
hier.
Förderung der Mitgliedsbeiträge für Kinder und Jugendliche
Die Mitgliedschaft für Kinder und Jugendliche in einem Alter bis zu 17 Jahren kann nach dem "Bildungs- und Teilhabegesetz" sowie für Kinder im Kindergartenalter zusätzlich durch das Programm "Sport4Kids" gefördert werden.
Weitere Informationen finden Sie hier.
KEINE Teilnahme am Programm „ReStart – Sport bewegt Deutschland”
Der SCB nimmt derzeit nicht am Programm „ReStart – Sport bewegt Deutschland” teil.
Der Verwaltungsaufwand zur Abrechnung der Förderung ist zu groß.
Kündigung der Mitgliedschaft
Wenn Sie die Mitgliedschaft beenden möchten, dann ist eine Kündigung in Schriftform erforderlich.
Senden Sie eine E-Mail an: scb0426mitglieder@gmail.com.
Oder senden Sie einen Brief/ Karte an: SCB 04/26, Geschäftsstelle, Artur-Ladebeck-Str.51, 33617 Bielefeld.
Bitte beachten Sie,
- dass eine Kündigung per "WhatsApp", andere Messenger, SMS oder eine mündlich ausgesprochene Kündigung z.B. gegenüber einem/einer Übungsleiter/-in oder Trainer/-in ungültig ist
- dass zur Vermeidung von Portokosten eine Bestätigung Ihrer Kündigung nur per E-Mail erfolgt und Sie dem SCB 04/26 Ihre aktuelle E-Mail-Adresse mitgeteilt haben
Die Einstellung des Sport-, Spiel- und Trainingsbetriebs: Auswirkungen auf die Rechte und Pflichten der Mitglieder
Welche Auswirkungen hat der coronabedingten Einstellung des Sport-, Spiel- und Trainingsbetriebs Auswirkungen auf die Rechte und Pflichten der Mitglieder?
Kann der Mitgliedsbeitrag zurückgefordert werden?
Kann der Mitgliedsbeitrag gemindert werden?
Haben die Mitglieder ein Sonderkündigungsrecht?
Darf der Verein trotz der Einstellung des Sportbetriebs Beiträge erheben?
1. Der Mitgliedsbeitrag ist nach den vereinsrechtlichen Grundsätzen kein Entgelt für eine geschuldete Leistung
Der Mitgliedsbeitrag stellt nach den vereinsrechtlichen Grundsätzen kein Entgelt dar, sondern ist die satzungsmäßige Verpflichtung der Mitglieder. Der Beitrag ist grundsätzlich kein Entgelt für die Leistungen des SC Bielefeld 04/26. Insofern gilt nicht der Grundsatz, dass bei Wegfall der Leistung (die sportlichen Angebote des SC Bielefeld 04/26) auch die Pflicht zur Gegenleistung (Mitgliedsbeitrag) entfällt. Insofern dürfte es nicht gerechtfertigt sein, den Beitrag zurückzufordern oder zu verweigern.
2. Der Mitgliedsbeitrag deckt die laufenden Kosten des Vereins
Der Mitgliedsbeitrag dient insbesondere dazu, die laufenden Kosten des Vereinsbetriebs zu decken. In der Regel sind die Beiträge knapp kalkuliert und berücksichtigen Kosten, die ganzjährig anfallen wie zum Beispiel Personalkosten, Verwaltungskosten, Verbandsabgaben und Versicherungsbeiträge. Insofern dürfte es auch nicht gerechtfertigt sein, den Beitrag zu mindern.
3. Der Mitgliedsbeitrag bzw. die Mitgliedschaft im Verein erfolgt zur langfristigen Verwirklichung des Vereinszwecks
Mit der Mitgliedschaft im Verein soll grundsätzlich eine langfristige Verwirklichung des Vereinszwecks verfolgt werden. Die Einstellung des Sportbetriebs für einen zunächst überschaubaren Zeitraum dürfte danach grundsätzlich noch nicht dazu führen, ein Sonderkündigungsrecht anzunehmen. Das gilt nicht, soweit vom SC Bielefeld 04/26 Kursgebühren (z.B. für die Yoga, Rücken-Fit) erhoben werden. Insoweit dürfte sich aufgrund der vorübergehenden Einstellung des sportlichen Betriebs kein Recht auf eine außerordentliche Kündigung ergeben.
4. Änderungen bei den Mitgliedsbeiträgen werden von der Mitgliederversammlung beschlossen
Grundsätzlich darf der Verein den fälligen Beitrag in der von dem zuständigen Organ festgelegten Höhe zum Fälligkeitstermin von den Mitgliedern einziehen. Das gilt auch, wenn aktuell der Spiel-, Sport- und Trainingsbetrieb eingestellt ist. Zum einen ist noch nicht klar, wie sich die Situation weiter entwickeln wird und zum anderen wie lange welche Verbote noch bestehen bleiben. Im Übrigen deckt der Beitrag laufende Kosten ab, die laufenden Kosten ab, die der Verein weiterhin zahlen muss (Personalkosten, Verbandsabgaben, Verwaltungskosten, Gebühren, Steuern usw.)
5. Weitere Informationen und Erläuterungen zu diesem Thema finden Sie beim Landessportbund NRW/ VBISS.