Lernen in BEWEGUNG (Abgeschlossen, Ende der Förderung durch das Land NRW)

Springen, jonglieren und hüpfen. Turnunterricht in der Grundschule? Fehlanzeige! Hier wird Mathe gemacht!

Stillsitzen, Stillschweigen und Büffeln gelten längst als überholte Lernmodelle für Kinder. Trotzdem findet man sie noch viel zu häufig im Alltag der Schulkinder vor. Dabei ist längst bekannt, wie schädlich langes Sitzen nicht nur für Kinder ist.

 

Dass es sich leichter lernt, wenn man sich wohlfühlt und das Bewegung den Lernprozess vorantreibt, weiß inzwischen jedes Kind. Durch ihren natürlichen Bewegungsdrang, schufen sich Kinder zumindest in den Schulpausen, im Sportunterricht und ihrer Freizeit einen Ausgleich.

 

Die Covid19-Pandmie hat zu Schulschließungen, Distanzlernen und Wechselunterricht geführt. Für viele Schülerinnen und Schüler haben sich mitunter nicht nur erhebliche Lerndefizite ergeben, sondern auch maßlos viel Zeit vor dem Bildschirm und Smartphone. Zudem bewegen sich Kinder weniger. Gleichzeitig beobachten Schulen und Eltern eine sinkende Lernfreude und Motivation bei den betroffenen Kindern.

 

Das Konzept „Lernen in BEWEGUNG“ setzt hier an: Das Angebot verbindet die Wiederholung der Grundlagen des Grundschullernstoffes mit Spiel, Sport und Bewegung. Das spielerische Element im bewegten Lernen wirkt sich positiv auf die Lernmotivation und Lerneffektivität aus, gleichzeitig bewirkt es eine Verknüpfung von positiven Gefühlen zum Lernen.

 

Vor allem von der Pandemie benachteiligte Kinder sollen mit „Lernen in BEWEGUNG“ für ihren Übergang auf weiterführende Schulen unterstützt werden. Das gilt besonders für Schülerinnen und Schüler, die durch die äußeren Gegebenheiten den Spaß am Lernen verloren haben.

 

Am Projekt „Lernen in BEWEGUNG“ waren im Jahr 2021 folgende Schulen beteiligt: Bückardtschule, Bültmannshofschule, Eichendorffschule, Plaßschule und die Sudbrackschule. Das Projekt wird im Jahr 2022 fortgesetzt an der Plaßschule und Eichendorffschule.

 

Hinweis: Das Projekt wurde im Juni 2022 abgeschlossen. Die Förderung durch das Ministerium für Schule und Bildung hat die Förderung beendet.


Unsere Regeln

Die Sportangebote #Trotzdem Sport des SCB 04/26 stehen im Einklang mit der jeweils gültigen Coronaschutzverordnung bzw. Coronabetreuungsverordnung des  Landes NRW und dem Infektionsschutzgesetz. Die erforderlichen Genehmigungen der Stadt Bielefeld vor der Durchführung der Angebote liegen vor. Übungsleiter*innen und Juniorcoaches beachten stets das jeweils für das Angebot gültige Hygienekonzept sowie die allgemeinen Hygienevorgaben der Coronaschutzverordnung bzw. Coronabetreuungsverordnung des  Landes NRW.